Associazione Culturale Aristocrazia Europea

mercoledì 3 luglio 2013

Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Malta.

Der Souveräner Ritter- und Hospitalorden

vom Hl. Johannes von Jerusalem, Rhodos und Malta

Tuitio fidei et obsequium pauperum
 
Der Malteserritterorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem ist eine der ältesten Einrichtungen des christlichen Abendlandes. Er ging 1099 aus einem Pilgerspital in Jerusalem hervor, das von Kaufleuten aus Amalfi gestiftet worden und Johannes dem Täufer geweiht war. 1113 wurde der Orden vom Papst bestätigt. Die Mitglieder des Ordens vom Spital des heiligen Johannes zu Jerusalem trugen einen schwarzen (in Kriegszeiten einen roten) Mantel mit einem weißen Kreuz, das in acht Spitzen endete. Den acht Spitzen wurden die Seligpreisungen der Bergpredigt Jesu und den vier innenliegenden Ecken die vier Kardinaltugenden zugeordnet: Klugheit, Gerechtigkeit, Tapferkeit und Mäßigung. So wie die acht Spitzen des Kreuzes den Dienst des Malteserritters nach aussen versinnbildlichen, sind die nach innen gerichteten Ecken für ihn selbst gedacht. Seit dem 16. Jahrhundert gibt es auch einen evangelischen Zweig des Malteserordens, der sich in Anlehnung an die ursprüngliche Bezeichnung Johanniterorden nennt.
 
 
Nach der Räumung Jerusalems im Jahre 1291 wurde der Sitz des Ordens nach Zypern verlegt, 1309 nach Rhodos, und 1522 nach der Eroberung der Insel durch Sultan Suleiman nach Malta, das ihnen Kaiser Karl V. unter den Bedingung, an keinen innerchristlichen Auseinandersetzungen teilzunehmen, übergab. 1571 hat die Flotte des Ordens in der Seeschlacht von Lepanto einen wesentlichen Anteil am Sieg über die osmanische Seemacht. Durch Napoleon wurde der Orden 1798 aus Malta vertrieben. Die meisten seiner Mitglieder emigrierten nach Russland, wo der Zar ihr Großmeister wurde und ihnen Ländereien überliess. Als die Engländer Malta übernahmen, sicherten sie dem Orden seine Souveränitätsrechte zu, doch schlug der Malteserorden 1834 seinen Sitz in Rom auf, wo er noch heute extraterritorialen Status geniesst. 1998 wurde ihm die Festung Sant'Angelo auf Malta überlassen, die bereits 1530 Sitz des Ordens auf der Insel war.
 

Seine Hoheit und Eminenz, der Fürst und Großmeister,
Fra’ Matthew Festing
 
Staatsrechtlich ist der Malteserorden ein souveränes Völkerrechtssubjekt ohne Staatsgebiet. Die oberste Leitung hat der auf Lebenszeit gewählte Grossmeister inne. Der Orden unterhält diplomatische Beziehungen mit 93 Staaten und ständige Vertretungen in sechs weiteren Staaten; er hat Beobachterstatus bei der UNO, eine eigene Währung mit Münzprägung und eigene Briefmarken. Der Malteserorden unterhält in über 115 Ländern eigene Hospitaldienste, die bestimmte medizinische und soziale Aufgaben wahrnehmen. Die Führung dieser Hospitaldienste gehört zu den wichtigsten Ordensaufgaben, in deren Mittelpunkt die jährliche Lourde-Wallfahrt steht.
 
Schon immer war der europäische Adel mit dem Malteser- und Johanniterorden verbunden. Entsprechend streng sind seine Auswahlkriterien. Man muss eine Adelsprobe durchführen, wenn man Justizritter werden möchte. Nichtadlige oder Adlige mit ungenügender Adelsprobe können nur Ehrenritter werden. Der Johanniterorden verlangt diese Adelsprobe nicht mehr. Der adelige Charakter des Ordens erklärt sich durch das ritterliche Wesen seiner Mitglieder. Die meisten Ritter stammen nicht mehr aus Adelsfamilien, aber sie müssen dennoch alle Voraussetzungen erfüllen, die an den Adel geknüpft sind. Es müssen Edelleute sein, die den christlichen Werten der Tugendhaftigkeit und der christlicher Caritas verpflichtet sind und sich durch Mut und Tapferkeit sowie durch selbstlose Gesinnung und Engagement für den Nächsten auszeichnen. Das adelige Wesen der Ordensmitglieder hat noch heute ein grosses moralisches Gewicht, denn es ist Ausdruck der Bereitschaft zum Dienen, zum Verzicht und zur Disziplin sowie der eigenen Spiritualität. Heute wird nicht mehr mit dem Schwert gefochten sondern mit friedlichen Mitteln gekämpft, vor allem gegen Krankheit, Elend, Ausgrenzung und Intoleranz und für den Schutz und die Ausbreitung des katholischen Glaubens.
Die Ordensmitglieder sind verdiente Persönlichkeiten der Kirche, des Staates und der Gesellschaft. Sie gliedern sich in drei Stände.
rvs

Die Insignien der Ordensritter

Nach der Verfassung sind die Ordensmitglieder in drei Stände gegliedert. Sie haben alle die Lehre der Kirche zu befolgen und sich aktiv an den Hilfsmassnahmen des Ordens zu beteiligen.
Den Ersten Stand bilden die Justizritter, auch Professe genannt, und die Profess-Konventualkapläne. Sie haben die Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams abgelegt und streben so nach evangelischer Vervollkommnung. Sie sind Religiose mit allen Wirkungen nach Massgabe des Kirchenrechts, ohne jedoch zum Leben in klösterlicher Gemeinschaft verpflichtet zu sein.
Die Mitglieder des Zweiten Standes verpflichten sich durch ihre Promess zum Gehorsam und zu einer christlichen Grundsätzen entsprechenden Lebensführung im Geiste des Ordens. Sie sind in drei Kategorien gegliedert:
- Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen in Obödienz
- Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen in Obödienz
- Magistral-Ritter und -Damen in Obödienz
Den Dritten Stand bilden jene Ordensmitglieder, die weder Gelübde noch Promess abgelegt haben, aber nach den Geboten der Kirche und den Regeln des Ordens leben. Sie sind in sechs Kategorien gegliedert:
- Ehren- und Devotions-Ritter und -Damen
- Ehren-Konventualkapläne
- Gratial- und Devotions-Ritter und -Damen
- Magistralkapläne
- Magistral-Ritter und -Damen
- Devotions-Donaten und -Donatinnen
Die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Klassen und Kategorien sind im Codex geregelt.

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